
Der unverwechselbare Eigenname, das Symbol oder das Warenzeichen, das ein Produkt oder eine Dienstleistung eindeutig von anderen, ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen unterscheidet (früher: „Warenzeichen“). Eine Marke gilt als Zeichensystem und damit originär als kommunikatives Phänomen, das aus einem oder mehreren der folgenden Markenelemente besteht: Name, Begriff, Zeichen, Symbol, Gestaltungsform etc. Als Marken können „alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstiger Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ (§ 3 Abs. 1 Markengesetz). (Quellen: www.markenlexikon.com/markenglossar.html und www.onpulson.de)
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